
Unsere nachhaltigen Ausschlusskriterien
Ausschlusskriterien sind ein wichtiger Teil unseres nachhaltigen Investmentansatzes. Sie legen fest, in welche Unternehmen, Geschäftsfelder oder Staaten ein Fonds aus Nachhaltigkeitsgründen nicht investiert. Je nach Anlagestrategie des Fonds können unterschiedliche Ausschlusskriterien gelten. In der folgenden Übersicht finden Sie unsere Fonds und die jeweils gültigen Kriterien.
Wählen Sie einen Fonds aus, um die zugehörigen Ausschlusskriterien anzuzeigen.
Bitte beachten Sie, dass bei den Fonds ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT, ERSTE ETHIK AKTIEN GLOBAL und ERSTE ETHIK ANLEIHEN strengere Regeln zur Anwendung kommen. Wenn Sie hier auf den Fondsnamen klicken, dann kommen Sie zu der jeweiligen Übersicht.
Unsere Lösungen gem. EU Offenlegungsverordnung
Impact (Artikel 9 OffenlegungsVO)
Impact Investing ist eine spezielle Anlagestrategie. Dabei werden verschiedene ökologische oder soziale Schwerpunkte gesetzt. Diese Strategien sollen sozialen und ökologischen Fortschritt fördern. Der Einfluss dieser Investitionen wird sichtbar gemacht und regelmäßig darüber berichtet. Diese Investmentfonds entsprechen Artikel 9 der Offenlegungsverordnung der Europäischen Union.
Responsible (Artikel 8 OffenlegungsVO)
Beim Responsible Investing werden die ESG-Kriterien berücksichtigt. Diese Kriterien fließen in ein spezielles ESGenius®-Rating ein. Das Rating ist die Grundlage für die Bewertung von Unternehmen. Beim Best-in-Class-Ansatz vergleichen wir Unternehmen derselben Branche anhand festgelegter Nachhaltigkeitskriterien. Ausgewählt werden die Unternehmen mit den besten Bewertungen. Diese Fonds entsprechen Artikel 8 der Offenlegungsverordnung der Europäischen Union.
Integration (Artikel 8 OffenlegungsVO)
Integration bedeutet, dass ESG-Kriterien in den Investment-Prozess einbezogen werden. Unternehmen mit hohem ESG-Risiko werden ausgeschlossen. Analyst:innen erkennen Investments mit ESG-Charakteristika, die ökonomische Vorteile bieten. Integration Fonds entsprechen dem Artikel 8 der Offenlegungsverordnung der Europäischen Union.
Mindeststandards (Artikel 6 OffenlegungsVO)
Diese Fonds wenden nur grundlegende Nachhaltigkeitsstandards an. Die Investition in Unternehmen, die Kohle produzieren, geächtete Waffen herstellen oder mit diesen handeln sowie Nahrungsmittelspekulationen sind ausgeschlossen. Zusätzlich wird die Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung und dem Engagement mit Unternehmen genutzt. Diese Fonds entsprechen dem Artikel 6 der Offenlegungsverordnung der Europäischen Union und zählen somit nicht zur Gruppe der nachhaltigen Investments.
Nachhaltigkeit: Einstufung gemäß EU Offenlegungsverordnung
Die Offenlegungs-Verordnung heißt auch Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Die Verordnung der Europäischen Union soll mehr Transparenz bei Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungs-Sektor schaffen. Sie soll sicherstellen, dass Investor:innen klare und vergleichbare Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten bekommen. So können sie fundierte Entscheidungen treffen.
Artikel-9-Fonds haben ein nachhaltiges Investitions-Ziel. Artikel-8-Fonds fördern Nachhaltigkeit aktiv oder berücksichtigen Nachhaltigkeits-Faktoren zumindest.
Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem der Europäischen Union. Es legt Kriterien fest, um wirtschaftliche Aktivitäten auf ihre Umweltverträglichkeit zu bewerten. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Investitionen in nachhaltige Projekte zu fördern. Die EU-Taxonomie soll Investor:innen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Kapital in nachhaltige Projekte zu lenken.
Investmentfonds, die ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten berücksichtigen, prüfen, ob ihre Investitionen die Kriterien der Taxonomie erfüllen. Diese Investitionen sollen einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von Principal Adverse Impacts (PAIs)
Principal Adverse Impacts werden auch PAI abgekürzt. Sie sind wesentliche negative Auswirkungen von Investitions-Entscheidungen auf Nachhaltigkeits-Faktoren. Diese Faktoren sind: Umwelt, soziale Aspekte und Unternehmensführung.
Investmentfonds, die diese Faktoren berücksichtigen, wählen ihre Investitionen so aus, dass eine Reduktion der wichtigsten negativen Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ermöglicht wird.
Fondskategorie
Aktienfonds: Bei einem Aktienfonds investieren Sie in viele verschiedene Aktien. Profis wählen diese Aktien für Sie aus.
Anleihenfonds: Anleihenfonds investieren ihr Geld hauptsächlich oder nur in Anleihen. Anleihen haben eine bestimmte Laufzeit und Sie erhalten meistens Zinsen. Anleihenfonds mit kurzer Restlaufzeit investieren in Anleihen oder Geldmarktinstrumente mit kurzer Zinsbindung.
Gemischte Fonds: Gemischte Fonds können in Aktien, Anleihen, Rohstoffe und Anteile an anderen Investmentfonds investieren.
Wichtige Hinweise: Bitte beachten Sie die gesetzlichen Warnhinweise der Fonds. Sie finden diese über die Fondssuche am Ende der Seiten der einzelnen Fonds. Weiterführende Informationen und Dokumente, sowie wichtige rechtliche Hinweise zum jeweiligen Fonds, insbesondere auch spezifische Hinweise zu Fonds, die von anderen Verwaltungsgesellschaften verwaltet werden, erhalten Sie durch das Anklicken des Fondsnamens bei der Fondssuche.
Wichtige rechtliche Hinweise
Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.
Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.
Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen der Prospekt bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ und das Basisinformationsblatt erhältlich sind, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.
Umfassende Informationen zu den, mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.
Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.
Der öffentliche Vertrieb von Anteilen der genannten Fonds in Deutschland wurde gemäß Deutsches Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn, angezeigt. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie die Durchführung von Zahlungen an die Anteilinhaber:innen wurde der Depotbank/Verwahrstelle des Fonds, der Erste Group Bank AG, Am Belvedere 1, 1100 Wien, Österreich übertragen. Rücknahmeanträge können die Anleger:innen bei ihrer jeweils depotführenden Stelle einreichen, die diese über den banküblichen Abwicklungsweg an die Depotbank/Verwahrstelle des Fonds zur Ausführung weiterleitet. Sämtliche Zahlungen an die Anleger:innen werden ebenfalls über den banküblichen Verrechnungsweg mit der jeweiligen depotführenden Stelle der Anleger:innen abgewickelt. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden in Deutschland in elektronischer Form auf der Internetseite unter www.erste-am.com (sowie zusätzlich unter www.fundinfo.com) veröffentlicht. Etwaige sonstige Informationen an die Anteilinhaber:innen werden im „Bundesanzeiger“, Köln, veröffentlicht.