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Nachhaltige Lösungen
Impact (Artikel 9 OffenlegungsVO)
Impact Investing ist eine spezielle Anlagestrategie. Dabei werden verschiedene ökologische oder soziale Schwerpunkte gesetzt. Diese Strategien sollen sozialen und ökologischen Fortschritt fördern. Der Einfluss dieser Investitionen wird sichtbar gemacht und regelmäßig darüber berichtet. Diese Investmentfonds entsprechen Artikel 9 der Offenlegungsverordnung der Europäischen Union.
Responsible (Artikel 8 OffenlegungsVO)
Beim Responsible Investing werden die ESG-Kriterien berücksichtigt. Diese Kriterien fließen in ein spezielles ESGenius®-Rating ein. Das Rating ist die Grundlage für die Bewertung von Unternehmen. Ein zusätzlicher Best-In-Class Ansatz sorgt dafür, dass in jeder Branche die nachhaltigsten Unternehmen ausgewählt werden. Diese Fonds entsprechen Artikel 8 der Offenlegungsverordnung der Europäischen Union.
Integration (Artikel 8 OffenlegungsVO)
Integration bedeutet, dass ESG-Kriterien in den Investment-Prozess einbezogen werden. Das kann sich finanziell positiv auswirken. Unternehmen mit hohem ESG-Risiko werden ausgeschlossen. Analyst:innen erkennen Investments mit ESG-Charakteristika, die ökonomische Vorteile bieten. Sie empfehlen diese Investitionen. Integration Fonds entsprechen dem Artikel 8 der Offenlegungsverordnung
Nachhaltigkeit: Einstufung gemäß EU Offenlegungsverordnung
Die Offenlegungs-Verordnung heißt auch Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Die Verordnung der Europäischen Union soll mehr Transparenz bei Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungs-Sektor schaffen. Sie soll sicherstellen, dass Investor:innen klare und vergleichbare Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten bekommen. So können sie fundierte Entscheidungen treffen.
Artikel-9-Fonds haben ein nachhaltiges Investitions-Ziel. Artikel-8-Fonds fördern Nachhaltigkeit aktiv oder berücksichtigen Nachhaltigkeits-Faktoren zumindest.
Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem der Europäischen Union. Es legt Kriterien fest, um wirtschaftliche Aktivitäten auf ihre Umweltverträglichkeit zu bewerten. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Investitionen in nachhaltige Projekte zu fördern. Die EU-Taxonomie soll Investor:innen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Kapital in nachhaltige Projekte zu lenken.
Investmentfonds, die ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten berücksichtigen, prüfen, ob ihre Investitionen die Kriterien der Taxonomie erfüllen. Diese Investitionen sollen einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von Principal Adverse Impacts (PAIs)
Principal Adverse Impacts werden auch PAI abgekürzt. Sie sind wesentliche negative Auswirkungen von Investitions-Entscheidungen auf Nachhaltigkeits-Faktoren. Diese Faktoren sind: Umwelt, soziale Aspekte und Unternehmensführung.
Investmentfonds, die diese Faktoren berücksichtigen, wählen ihre Investitionen so aus, dass eine Reduktion der wichtigsten negativen Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ermöglicht wird.
Fondskategorie
Aktienfonds: Bei einem Aktienfonds investieren Sie in viele verschiedene Aktien. Profis wählen diese Aktien für Sie aus.
Anleihenfonds: Anleihenfonds investieren ihr Geld hauptsächlich oder nur in Anleihen. Anleihen haben eine bestimmte Laufzeit und Sie erhalten meistens Zinsen. Anleihenfonds mit kurzer Restlaufzeit investieren in Anleihen oder Geldmarktinstrumente mit kurzer Zinsbindung.
Gemischte Fonds: Gemischte Fonds können in Aktien, Anleihen, Rohstoffe und Anteile an anderen Investmentfonds investieren.
Anlageregion
Hier können Sie den Schwerpunkt auf eine bestimmte Region oder ein Land eingrenzen, zum Beispiel auf Industrienationen (Developed Markets) oder auf Schwellenländer (Emerging Markets).
Anleihenfonds Schwerpunkt
Hier können Sie den Schwerpunkt des Investmentfonds auf ein spezielles Anleihensegment legen, zum Beispiel Staatsanleihen.
Risiko / Behaltedauer
Die empfohlene Mindesthaltedauer ist eine rechtlich notwendige Information im Basis-Informationsblatt. Man ermittelt sie auf Basis der Anlageklasse des jeweiligen Fonds. Dabei berücksichtigt man auch die typische Laufzeit und eine qualitative Bewertung im Einzelfall. Wichtig ist, dass die Behaltedauer alleine keine vollständige Information über mögliche Risiken gibt. Man muss auch den Prospekt, die „Informationen für Anleger:innen gemäß § 21 AIFMG“ und das Basis-Informationsblatt zusammen betrachten.
Fremdwährungsrisiko
- Ja: Die Kursentwicklung des Investmentfonds kann wesentlich durch Fremdwährungsrisiken beeinflusst werden.
- Nein: Es werden keine wesentlichen Fremdwährungsrisiken eingegangen bzw. werden mit Wertpapieren verbundene Fremdwährungsrisiken abgesichert.
- Untergeordnet: Fremdwährungsrisiken können in untergeordnetem Ausmaß gezielt eingegangen werden, um Chancen zu nutzen. Die Kursentwicklung der Investmentfonds kann teilweise von Fremdwährungsrisiken beeinflusst werden.
Pensionskassengesetz
Die Suche zeigt nur Fonds, die in den Fondsbestimmungen die besonderen Anforderungen des österreichischen Pensionskassengesetzes berücksichtigen.
Wichtiger Hinweis: Weiterführende Informationen und Dokumente sowie wichtige rechtliche Hinweise zum jeweiligen Fonds erhalten Sie durch das Anklicken des Fondsnamens in der obigen Fondsübersicht.