FAQs
Information zu Dienstleistungen im Wertpapier-Geschäft nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Stand: Mai 2025
Erste Asset Management GmbH: Am Belvedere 1, A-1100 Wien, Tel: +43 (0)50 100 19845
Auf dieser Seite beschreiben wir Dienstleistungen rund um das Wertpapier-Geschäft. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen unserer Dienstleistungen. Wenn es rechtlich notwendig ist, verwenden wir vereinzelt bestimmte, gesetzlich vorgesehene Fachbegriffe. Wir erklären dann die Begriffe. Diese Seite ist eine reine Information. Rechtlich gilt, was in dem Vertrag steht, den Sie mit der Erste Bank und Sparkasse oder ihrer Hausbank schließen.
Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
Investmentfonds sammeln das Geld der Anleger:innen ein. Sie legen das Geld nach ihrer Strategie an, zum Beispiel in
- Wertpapiere
- Geldmarktinstrumente
- andere Investmentfonds
- Sichteinlagen
- Kündbare Einlagen
- Derivative Instrumente
Sie kaufen Anteile an einem professionell verwalteten Korb von Wertpapieren. Im Gegensatz zum Kauf einer einzelnen Aktie oder Anleihe hängt Ihr Erfolg nicht nur von einer Position ab. Entwickelt sich ein Titel schwächer, kann er durch eine gute Entwicklung bei anderen Papieren ausgeglichen werden.
Bei einer Vermögens-Verwaltung beziehungsweise Portfolio-Verwaltung verwalten wir das Wertpapier-Portfolio für Sie. Wir dürfen dann Wertpapiere in Ihrem Namen und auf Grundlage der vorher festgelegten und mit Ihnen vereinbarten Anlage-Richtlinien kaufen und/oder verkaufen.
Mit einem Ansparplan legen Sie in regelmäßigen Zeitabständen Geld in Wertpapiere an. Sie können die Geldbeträge einmal pro Monat zahlen. Sie können aber auch andere Zeitabstände wählen.
Informationen zu Fonds
Anteile von Investmentfonds können Sie bei Ihrer Erste Bank und Sparkasse sowie in jeder anderen Bank erwerben. Ihr:e Berater:in hilft Ihnen gerne bei der Auswahl eines für Sie interessanten Fonds. Sie können Fonds auch selbständig im Internet kaufen.
Sie können schon mit kleinen Beträgen Fondsanteile kaufen. Der sogenannte „s Fonds Plan“ ermöglicht Ihnen, regelmäßig ab 50 Euro pro Monat anzulegen. So können Sie sich schon mit kleinen Beträgen an den internationalen Wertpapiermärkten beteiligen.
Bitte beachten Sie: Der Durchschnittskosteneffekt nimmt mit zunehmender Laufzeit des Sparplans ab. Das bedeutet, dass sich das angesparte Geld immer mehr so verhält, als hätte man einmalig den Gesamtbetrag angelegt. Je nach Marktentwicklung kann es günstiger sein, einmalig einen größeren Betrag anzulegen. Eine Anlage in Wertpapiere bietet Chancen, aber auch Risiken.
Sie können die Publikumsfonds der Erste Asset Management fast jeden Tag kaufen oder verkaufen. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Der Preis für einen Fondsanteil wird nach festen und überprüfbaren Methoden berechnet. Genauere Informationen finden Sie in den Basisinformationsblättern und Factsheets der jeweiligen Publikumsfonds.
Investmentfonds sind Sondervermögen. Wird die Investmentfondsgesellschaft oder die Depotbank insolvent, bleibt das Geld im Fonds erhalten. Es gehört nicht zur Konkursmasse. Fondsanbieter:innen werden ständig kontrolliert und überwacht, zum Beispiel durch die österreichische Finanzmarktaufsicht und externe Wirtschaftsprüfer:innen.
Der SRI ist ein Risiko-Indikator. Er zeigt das Risiko von Finanz-Instrumenten. Der SRI berücksichtigt:
- die Volatilität eines Finanz-Instruments (Markt-Risiko)
- die Zahlungsfähigkeit der Herausgeber:innen (Kredit-Risiko)
Bei Investment-Fonds zählt nur das Markt-Risiko. Das liegt daran, dass Investment-Fonds als Sondervermögen gelten. Die Zahlungsfähigkeit der verwaltenden Gesellschaft spielt keine Rolle. Eine Ausnahme sind Garantie-Fonds. Bei diesen Fonds gibt es eine Garantie von einer externen Bank. Die Zahlungsfähigkeit dieser Bank wird beim SRI berücksichtigt. Der SRI gibt eine Einstufung auf einer Skala von 1 bis 7. Dabei bedeutet 1 das geringste Risiko und 7 das höchste Risiko.
Der Preis oder Rechenwert eines Fondsanteils verändert sich mit der Zeit. Er hängt von der Entwicklung der Wertpapiere und Vermögenswerte im Fonds ab. Dieser Rechenwert wird jeden Tag berechnet. Im Rechenwert ist die Verwaltungsgebühr enthalten. Andere Kosten wie Konto- und Depot-Gebühren sind nicht enthalten. Zur Berechnung des Kaufpreises wird der Rechenwert um einmalige Kaufkosten (wie zum Beispiel Ausgabeaufschlag und Transaktionskosten) erhöht.
Sie müssen für Erträge aus Investmentfonds grundsätzlich die Kapitalertragsteuer (KESt) bezahlen. Unter Erträgen versteht man besonders Gewinne aus Wertpapier-Verkäufen, Dividenden und Zinsen. Die Erste Bank und Sparkasse führt als depotführende Bank die KESt direkt an das Finanzamt ab. Sie müssen hier nichts weiter tun. Bitte beachten Sie: Die Erste Bank und Sparkasse berät Sie nicht zu Ihren persönlichen Steuerfragen. Die steuerlichen Auswirkungen einer Veranlagung sind immer von Ihren persönlichen Umständen abhängig. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Steuerberatung.
Prinzipiell können Sie Ihren Fonds jederzeit verkaufen. Die empfohlene Mindesthaltedauer ist eine rechtlich notwendige Information im Basisinformationsblatt. Man ermittelt sie auf Basis der Anlageklasse des jeweiligen Fonds. Dabei berücksichtigt man auch die typische Laufzeit und eine qualitative Bewertung im Einzelfall. Wichtig ist, dass die Behaltedauer alleine keine vollständige Information über mögliche Risiken gibt. Man muss auch den Prospekt, die „Informationen für Anleger:innen gemäß § 21 AIFMG“ und das Basisinformationsblatt zusammen betrachten.
Wichtige rechtliche Hinweise
Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.
Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.
Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.
Umfassende Informationen zu den, mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.
Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.
Der öffentliche Vertrieb von Anteilen der genannten Fonds in Deutschland wurde gemäß Deutsches Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn, angezeigt. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie die Durchführung von Zahlungen an die Anteilinhaber:innen wurde der Depotbank/Verwahrstelle des Fonds, der Erste Group Bank AG, Am Belvedere 1, 1100 Wien, Österreich übertragen. Rücknahmeanträge können die Anleger:innen bei ihrer jeweils depotführenden Stelle einreichen, die diese über den banküblichen Abwicklungsweg an die Depotbank/Verwahrstelle des Fonds zur Ausführung weiterleitet. Sämtliche Zahlungen an die Anleger:innen werden ebenfalls über den banküblichen Verrechnungsweg mit der jeweiligen depotführenden Stelle der Anleger:innen abgewickelt. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden in Deutschland in elektronischer Form auf der Internetseite unter www.erste-am.com (sowie zusätzlich unter www.fundinfo.com) veröffentlicht. Etwaige sonstige Informationen an die Anteilinhaber:innen werden im „Bundesanzeiger“, Köln, veröffentlicht.