ERSTE BOND EM GOVERNMENT LOCAL - Abspaltung illiquider Vermögenswerte des Fonds per 24.11.2023

Beim ERSTE BOND EM GOVERNMENT LOCAL wird der illiquide, nicht handelbare Teil des Fonds am 24.11.2023 abgespaltet. Dieser Teil mit dem Namen „ABW ERSTE BOND EM GOVERNMENT LOCAL – Investmentfonds in Abwicklung“ wird ab 24.11.2023 abgewickelt. Zwecks Durchführung der Abspaltung von illiquiden russischen Vermögenswerten des angeführten Fonds (§ 65 InvFG 2011) wird für diesen angeführten Fonds das Anteilscheingeschäft ab 20.11.2023 ausgesetzt. Der verbliebene, liquide Teil des ERSTE BOND EM GOVERNMENT LOCAL ist ab 27.11.2023 wieder handelbar.

 

Die Anteilinhaber werden über die Abspaltung gemäß § 133 InvFG 2011 direkt verständigt.

Details dazu finden Sie unter:

https://issuerinfo.oekb.at/dokument.html?doc_id=194348

https://issuerinfo.oekb.at/dokument.html?doc_id=194381

 

ERSTE BOND EM GOVERNMENT LOCAL:

Umtauschverhältnis:

Im Gegensatz zum Split Verhältnis der Anteilscheine von 1:1 werden die fortgeschriebenen Anschaffungskosten im Verhältnis 99,69945% (abspaltender Fonds ERSTE BOND EM GOVERNMENT LOCAL) zu 0,30055% (abgespaltete Vermögensmasse bzw Side Pocket ABW ERSTE BOND EM GOVERNMENT LOCAL – Investmentfonds in Abwicklung) aufgeteilt.

ABW ERSTE BOND EM GOVERNMENT LOCAL – Investmentfonds in Abwicklung:

Den jährlichen Abwicklungsbericht finden Sie ab Ende September 2024 hier: