Abspaltung, Abspaltungsstichtag, Abspaltungsverhältnis 

ERSTE BOND EM GOVERNMENT LOCAL:

 

Die Abspaltung gemäß § 65 (1) InvFG 2011 wurde mit Bescheid der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 20.09.2023, GZ FMA- IF25 6998/0001-INV/2023, genehmigt. Der von der Abspaltung betroffene Fonds ist der ERSTE BOND EM GOVERNMENT LOCAL. Die abgespaltete Vermögensmasse hat die Bezeichnung ABW ERSTE BOND EM GOVERNMENT LOCAL – Investmentfonds in Abwicklung. Die Erste Asset Management GmbH fungiert als Verwaltungsgesellschaft und als Depotbank die Erste Group Bank AG.

Abspaltungsstichtag: 24.11.2023. Abwicklungsbeginn: 24.11.2023.

Im Gegensatz zum Split Verhältnis der Anteilscheine von 1:1 werden die fortgeschriebenen Anschaffungskosten im Verhältnis 99,69945% (abspaltender Fonds ERSTE BOND EM GOVERNMENT LOCAL) zu 0,30055% (abgespaltete Vermögensmasse bzw Side Pocket ABW ERSTE BOND EM GOVERNMENT LOCAL – Investmentfonds in Abwicklung) aufgeteilt.  

Der Prospekt einschließlich der Fondsbestimmungen sowie das Basisinformationsblatt des von der Abspaltung betroffenen Fonds ERSTE BOND EM GOVERNMENT LOCAL sind bei uns, Am Belvedere 1, 1100 Wien sowie in der Depotbank oder auf unserer Homepage unter www.erste-am.com in deutscher und gegebenenfalls englischer Sprache erhältlich.