1. März 2022
Aussetzung der Rücknahme
1. März 2022
Aussetzung der Rücknahme
Preisaussetzung: ERSTE BOND DANUBIA
Aufgrund der aktuellen politischen Lage und den dadurch verbundenen Unsicherheiten betreffend den Handel der im Fonds enthaltenen russischen Wertpapiere sowie den gegen Russland verhängten Sanktionen werden für den angeführten Fonds ab 01.03.2022 die Preisberechnung und das Anteilscheingeschäft ausgesetzt.
Die Wiederaufnahme des Anteilscheingeschäfts wird gesondert bekannt gegeben.
Im Detail:
ERSTE BOND DANUBIA - alle bis 25.02.22, 15:45 Uhr (Cut-Off) eingelangten Aufträge werden mit dem Fondspreis von 28.02.22 abgerechnet, alle nach dem 25.02.22, 15:45 Uhr eingelangten storniert (Kauf) oder gesammelt und mit dem nächsten Fondspreis abgerechnet (Verkauf).
Wie ist die Preisaussetzung geregelt:
Warum wurde diese Maßnahme gesetzt:
Der Handel mit russischen Wertpapieren ist derzeit nicht mehr uneingeschränkt möglich und es wurden umfangreiche Sanktionen uA betreffend den Handel mit russischen Wertpapieren verhängt.
Somit kann für den Fonds kein fairer Preis mehr ermittelt werden und zur Gleichbehandlung aller Anteilsinhaber werden weder Anteilskäufe noch Anteilsverkäufe durchgeführt.