Verschmelzung der nachfolgenden Fonds mit Wirksamkeit 10.07.2020:

Die Fonds ERSTE BOND EURO MIDTERM und ERSTE RETURN SYSTEM (beide übertragende Fonds) verschmelzen mit dem Fonds ERSTE BOND EURO GOVERNMENT (übernehmender Fonds).

Die Anteilinhaber werden über die Verschmelzung gemäß § 133 InvFG 2011 direkt verständigt.

Die Fonds ERSTE BOND EURO MIDTERM und ERSTE RETURN SYSTEM bestehen nach der Verschmelzung nicht weiter fort.

Details dazu finden Sie unter:

ERSTE BOND EURO MIDTERM

Umtauschverhältnis AT0000858568 zu AT0000858121 - 1 : 7,700000
Umtauschverhältnis AT0000812821 zu AT0000A001L7 - 1 : 8,937804

ERSTE RETURN SYSTEM

Umtauschverhältnis AT0000624259 zu AT0000858121 - 1 : 13,197500
Umtauschverhältnis AT0000624267 zu AT0000A001L7 - 1 : 14,158406