Verschmelzung der nachfolgenden Fonds mit Wirksamkeit 27.09.2019:

Verschmelzung der nachfolgenden Fonds mit Wirksamkeit 27.09.2019:

Die Fonds E 4, SPARDA-RENT und RT Vorsorge §14 Rentenfonds (übertragende Fonds) verschmelzen mit dem Fonds ESPA BOND EURO RESERVA (zukünftig ERSTE BOND EURO GOVERNMENT, übernehmender Fonds).

Die Anteilinhaber werden über die Verschmelzung sowie über die Änderungen der Fondsbestimmungen des übernehmenden Fonds gemäß § 133 InvFG 2011 direkt verständigt.

Die Fonds E 4, SPARDA-RENT und RT Vorsorge §14 Rentenfonds bestehen nach der Verschmelzung nicht weiter fort.

Details dazu finden Sie unter:

Umtauschverhältnis