Im Zuge der Verschmelzung des K 1000 (übertragender Fonds) mit dem ERSTE RESPONSIBLE RESERVE (übernehmender Fonds) per Stichtag 15.12.2017 kam es aufgrund eines Fehlers zu einer unrichtigen steuerlichen Behandlung und in Folge zu einem unrichtigen Umtausch.
Bei jeder Fusion wird dem untergehenden Fonds noch die angefallene Steuer angelastet. Nach Abzug der Steuer wird das verbleibende Fondsvermögen in Anteile des übernehmenden Fonds getauscht. Rein technisch gleicht dieser Vorgang einem taggleichen Verkauf bzw. Kauf.
Das bedeutet: Das Vermögen des übertragenden Fonds abzüglich Steuer wird am Stichtag in den übernehmenden Fonds eingebracht, die Anlegerin bzw. der Anleger hat dadurch keinen finanziellen Nachteil.
Beim ursprünglichen Umtausch des K1000 per 15.12.2017 wurde die Höhe der Steuer aufgrund eines Fehlers unrichtig ermittelt.
Ursprünglich ermittelte Steuer (A bzw. T-Anteile):
Und so hätte die Meldung eigentlich sein sollen (Korrektur):
Das bedeutet: Die abzuziehende Steuer ist deutlich höher als ursprünglich ermittelt.
Entsprechend tiefer ist der finale Rechenwert des übertragenden Fonds im Vergleich zum ursprünglich ermittelten Rechenwert, der zur Fusion herangezogen wird.
Durch die Korrektur ergeben sich folgende Rechenwerte bzw. das dadurch ermittelte Umtauschverhältnis:
Fazit: Durch die höhere abzuführende Steuer (Differenz EUR 2,1131 je Anteil) erhält jede Anlegerin bzw. Anleger weniger Anteile am übernehmenden Fonds als in der ursprünglichen (fehlerhaften) Abrechnung. Grob gerechnet sind dies etwa 2 %. Dabei handelt es sich nicht um Spesen oder sonstige Kosten, sondern um Steuern, die gemäß gesetzlicher Vorschriften abzuführen sind.
Die Korrekturbuchungen wurden seitens der Depotbank bereits durchgeführt.