• 13 von 18 Branchen hängen materiell von der „Natur“ ab
  • Verlust der Natur und Artenvielfalt stellt hohes Unternehmensrisiko dar
  • Biodiversität hält Einzug in den Investmentprozess im aktiven Fondsmanagement
  • Biodiversitäts-Ziele der neuen Richtlinie der EAM sollen bis 2030 erreicht werden

 

Die globale Krise, in der sich die Artenvielfalt befindet, stellt für unseren Planeten eine Bedrohung dar. Davon sind auch unser Finanz- und Wirtschaftssystem nicht ausgenommen. Investitionen in die Natur bieten jedoch auch Chancen. Mit einer neuen Biodiversitäts-Richtlinie definiert die Erste Asset Management (Erste AM) daher konkrete Maßnahmen und Ziele, die in den Investmentprozess integriert werden.

 

Biodiversität in der Krise

Der Verfall der Ökosysteme ist einerseits eine Herausforderung für die Widerstandsfähigkeit des Planeten. Andererseits sind auch die Rentabilität und Stabilität der Finanzsysteme durch die Auswirkungen der Biodiversitätskrise bedroht. Beispielsweise sind laut UNEP FI (United Nations Environment Programme Initiative; Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen) 13 der 18 im FTSE 100 vertretenen Sektoren mit Produktionsprozessen verbunden, die einen hohen oder sehr hohen Grad an materieller Abhängigkeit von der Natur aufweisen.

„Während wir Menschen unter hohem Ressourceneinsatz versuchen, Methoden zu finden, um Treibhausgase aus der Atmosphäre zu bekommen, hat unsere Natur seit Millionen von Jahren funktionierende Lösungen im Echteinsatz. Während wir begeistert nach künstlicher Intelligenz suchen, vergessen wir auf die natürliche Intelligenz, die uns umgibt“, sagt Walter Hatak, Head of Responsible Investments Erste AM.  

 

Das verdeutlicht, dass der Verlust der Natur und Artenvielfalt ein großes Risiko für Unternehmen darstellt. Investitionen in die Natur bieten jedoch auch Chancen. Neue gesetzliche Rahmenwerke wie die EU-Taxonomie, die CSRD-Offenlegungspflicht oder die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten werden dazu beitragen, Investitionen in Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen, die weniger Risiken für die Natur beinhalten.

Maßnahmen im Rahmen unserer Investments

Auch im Bereich der Kapitalanlage kann ein positiver Beitrag geleistet werden. Einerseits direkt, wie etwa durch die jahrelange Partnerschaft der Erste AM mit dem WWF Österreich. Über die vergangenen rund 20 Jahre wurden so über 5 Mio. EUR in Biodiversitätsprojekte investiert. Andererseits auch indirekt, durch die Investitionen in, und den Dialog mit Unternehmen.

Im Rahmen des Investmentprozesses berücksichtigt die Erste AM bereits Herausforderungen rund um den Erhalt der Artenvielfalt und von Ökosystemen. Zum einen durch die Evaluierung von nachhaltiger Landnutzung und nachhaltigem Wassermanagement. Das umfasst unter anderem die Bewertung der Unternehmen nach deren Wasserrisiko, deren Wassermanagement sowie nach deren Beitrag zu wassersparenden Produkten und Dienstleistungen. Außerdem werden Unternehmen auch nach der Nähe ihrer Betriebsstätten zu sensiblen Ökosystemen evaluiert, sowie nach deren Involvierung in Kontroversen bezüglich Entwaldung.

 

Commitment zur Wahrung der Biodiversität

Als ersten Schritt zu einer noch gezielteren Integration der Themen der Biodiversität unterzeichnete die Erste AM im Vorjahr die „Erklärung des privaten Finanzsektors an die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die Artenvielfalt“, welche unter anderem von der UNEP FI gegründet wurde. Diese Erklärung wurde von 154 Finanzinstituten mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 24,8 Billionen US-Dollar unterschrieben. Das diesbezügliche Commitment umfasst eine Verpflichtung, „durch die Finanzierungsaktivitäten und Investitionen zum Schutz und zur Widerherstellung der Artenvielfalt und der Ökosysteme, beizutragen“.

 

Ziele bis 2030

Anhand der nun veröffentlichten Biodiversitäts-Richtlinie sollen diese Agenden auch formell in die Prozesse der Erste AM integriert werden. Zu diesem Zweck und um dem eigenen Anspruch zur Förderung der Artenvielfalt gerecht zu werden, werden Ziele definiert, die bis 2030 erreicht werden sollen:

  • Spezifische Daten zur Artenvielfalt und zu Ökosystemen sollen in dem Active Ownership Ansatz implementiert werden, um Unternehmen zu identifizieren, die Biodiversitätsrisiken aufweisen und in diesem Zusammenhang Verbesserungspotenzial haben.
  • Aktionärsanträge, die sich speziell auf die Themen Artenvielfalt und Ökosysteme beziehen, sollen unterstützt werden. Dies wurde auch bereits in unserer Voting Richtlinie festgehalten.
  • Engagement-Initiativen mit Unternehmen, für die Verbesserungspotenzial festgestellt wurde, sollen gestartet werden. Hierzu will die Erste AM eine aktive Rolle innerhalb der Nature Action 100 Initiative übernehmen. Diese Initiative identifiziert 100 aus Biodiversitätssicht relevante Unternehmen und initiiert Engagements von Investor:innen, um Unternehmensmaßnahmen einzufordern, welche Schutz und Wiederherstellung der Natur fördern.

Anhand von Schlüsselindikatoren sollen Fortschrittsberichte erstellt werden, um sicherzustellen, dass Verbesserungen erzielt wurden. Im Fall eines ausbleibenden Fortschritts auf Seiten der Unternehmen, trotz des Engagement der Erste AM, ist die letzte Eskalationsstufe das Divestment.

Einblicke und Informationen zum Thema Biodiversität

Um verstärkt auf den Schutz der Biodiversität und der Ökosysteme aufmerksam zu machen, widmet sich auch die neueste Ausgabe des ESGenius-Letter der Erste AM diesem Thema. In einer Reihe von Beiträgen werden verschiedene Aspekte der Biodiversität beleuchtet.

So kommt etwa der Ökologe und Wissenschaftler des Jahres 2022, Franz Essl, zu Wort und erklärt, welche gravierenden Auswirkungen der Artenverlust hat. Weitere Themen sind unter anderem die aktuellen regulatorischen Rahmenwerke im Hinblick auf die Biodiversität, sowie konkrete Maßnahmen die Unternehmen setzen können, welche in einem Gastbeitrag des WWF Österreich beleuchtet werden.

Rückfragen an:

Erste Asset Management | Communications & Digital Marketing, Am Belvedere 1, 1100 Wien
Paul Severin, Tel. +43 (0)50 100 19982, E-Mail: paul.severin@erste-am.com
Dieter Kerschbaum, Tel. +43 (0)50 100 19858, E-Mail: dieter.kerschbaum@erste-am.com

Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.  Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den, mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapieren neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

Der öffentliche Vertrieb von Anteilen der genannten Fonds in Deutschland wurde gemäß Deutsches Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn, angezeigt. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie die Durchführung von Zahlungen an die Anteilinhaber:innen wurde der Depotbank/Verwahrstelle des Fonds, der Erste Group Bank AG, Am Belvedere 1, 1100 Wien, Österreich übertragen. Rücknahmeanträge können die Anleger:innen bei ihrer jeweils depotführenden Stelle einreichen, die diese über den banküblichen Abwicklungsweg an die Depotbank/Verwahrstelle des Fonds zur Ausführung weiterleitet. Sämtliche Zahlungen an die Anleger:innen werden ebenfalls über den banküblichen Verrechnungsweg mit der jeweiligen depotführenden Stelle der Anleger:innen abgewickelt. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden in Deutschland in elektronischer Form auf der Internetseite unter www.erste-am.com (sowie zusätzlich unter www.fundinfo.com) veröffentlicht. Etwaige sonstige Informationen an die Anteilinhaber:innen werden im „Bundesanzeiger“, Köln, veröffentlicht.

Präsentationen:

In Präsentationen wird ausdrücklich keine Anlageberatung und auch keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Die Präsentationen stellen keine Vertriebsaktivität dar und dürfen somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden. Alle Entscheidungen, die der/die Anleger:in möglicherweise aufgrund dieser Präsentation trifft, bleiben ausschließlich in seiner/ihrer Verantwortung. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.