Wertpapier
Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht verbrieft, wie etwa die Miteigentümerschaft an einem Unternehmen (z. B. Aktie). Voraussetzung für die Ausübung des Vermögensrechts ist der Besitz der Urkunde. Wertpapiere, die an einer Börse gehandelt werden, bezeichnet man auch als Effekten.
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