Sondervermögen

Investmentfonds gemäß InvFG 2011 werden als Sondervermögen aufgelegt.

Das durch die Ausgabe von Investmentfondsanteilen durch die Kapitalanlagegesellschaft eingelegte Kapital der Anteilinhaber:innen und die damit angeschafften Vermögensgegenstände werden von der Kapitalanlagegesellschaft verwaltet und von einer ihr unabhängigen Verwahrstelle verwahrt.

Die Kapitalanlagegesellschaft handelt dabei im eigenen Namen auf Rechnung der Anteilinhaber:innen. Die Anteilinhaber:innen sind somit bei Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft vor dem Verlust seines Vermögens geschützt.