Sondervermögen
Investmentfonds nach dem Gesetz InvFG 2011 sind Sondervermögen. Die Kapitalanlage-Gesellschaft sammelt das Geld der Anleger:innen durch den Verkauf von Fondsanteilen. Sie verwaltet das Geld und die gekauften Vermögens-Gegenstände. Eine unabhängige Verwahrstelle bewahrt diese auf. Die Kapitalanlage-Gesellschaft handelt im eigenen Namen, aber für die Anleger:innen. Bei einer Insolvenz der Kapitalanlage-Gesellschaft ist das Geld der Anleger:innen geschützt.