Rechenschaftsbericht
Über jedes Rechnungsjahr eines Investmentfonds erstellt die Verwaltungsgesellschaft (d. h. die Kapitalanlagesellschaft) einen Rechenschaftsbericht. Die Inhalte des Rechenschaftsberichts sind durch das Investmentfondsgesetz bzw. das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz vorgegeben.
Damit können sich die Anleger:innen einen guten Überblick darüber verschaffen, wie das Vermögen des Investmentfonds im letzten Jahr verwaltet wurde. Weiters umfasst der Rechenschaftsbericht neben dem Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer:innen den Bericht der Fondsmanager:innen und die steuerliche Behandlung der jeweiligen Anteilsklassen.