Mindesthaltedauer

Die empfohlene Mindesthaltedauer ist eine rechtlich erforderliche Angabe im Basisinformationsblatt.

Ihre Ermittlung geschieht auf Basis der Assetklasse des jeweiligen Fonds und ihrer typspezifischen Fristigkeit inklusive qualitativer Bewertung im Einzelfall. 

Wichtig ist, dass die Behaltedauer alleine keine vollständige Information über mögliche Risiken geben kann. Vielmehr sind der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt gesamthaft zu betrachten.