KESt - Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine Abzugsteuer in Höhe von derzeit 27,5% auf inländische und im Inland bezogene ausländische Kapitalerträge. Die KESt wird auf Zinsen, Anleihenkupons und Dividenden abgeführt. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die Besteuerung von Kapitalvermögen neu geregelt und unter anderem auf Wertpapierveräußerungen ausgedehnt. Seit April 2012 unterliegen Veräußerungsgewinne aus Kapitalvermögen der KESt (Kursgewinnsteuer).