Gewinnfreibetrag

Der Gewinn-Freibetrag nach österreichischem Recht ist eine steuerliche Begünstigung. Diese Begünstigung gilt für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften. Die Regelung steht im § 10 Einkommensteuergesetz (EStG).

Der Gewinn-Freibetrag hat zwei Teile:

  • Grundfreibetrag: Dieser gilt für alle Steuerpflichtigen. Er wird automatisch berücksichtigt.
  • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Diesen Teil können Sie zusätzlich zum Grundfreibetrag nutzen. Dafür müssen Sie bestimmte Investitionen machen.

Der investitionsbedingte Gewinn-Freibetrag ist an den Kauf oder die Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter gebunden. Diese Wirtschaftsgüter müssen abnutzbare körperliche Anlagegüter sein. Sie müssen eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben. Sie müssen zum Anlagevermögen eines inländischen Betriebs oder einer inländischen Betriebsstätte gehören.

Alternativ können auch bestimmte Wertpapiere als begünstigte Wirtschaftsgüter gelten, zum Beispiel spezielle Fonds. Diese Fonds erfüllen die gesetzlichen Auflagen für eine steuerlich wirksame Veranlagung. Nach vier Jahren Mindesthaltedauer können Sie diese Fonds wieder verkaufen, ohne Steuern nachzahlen zu müssen.