Fondsbestimmungen

Die Fondsbestimmungen legen fest, wie ein Fonds veranlagen darf. Die Veranlagungsbestimmungen eines OGAW-Fonds sind enger gefasst als die Veranlagungsbestimmungen eines Alternativen Investmentfonds (AIF), weil OGAW-Fonds eine breitere Risikostreuung als AIF aufweisen müssen. Sie sind von der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu genehmigen. Fondsbestimmungen werden dem Prospekt des Fonds als Anhang angefügt.

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