Ertragsausgleich

Ein großer Teil jedes Fondsvermögens besteht aus abgegrenzten oder bereits vereinnahmten Erträgen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, etc.), die einen Bestandteil des errechneten Wertes, des Ausgabepreises und des Rücknahmepreises darstellen. Steigt nun ein:e neue:r Anteilsinhaber:in in den Fonds ein, so muss diese:r einen Betrag für den zum Ausgabetag ausgewiesenen Ertrag aus Zinsen, Dividenden und Substanz im Rahmen des Ausgabepreises leisten.