Durchschnittlicher Anschaffungskurs (DAK)
Der Begriff DAK bedeutet „durchschnittlicher, fortgeschriebener Anschaffungs-Kurs“. Der DAK ist wichtig für die Besteuerung von Kursgewinnen bei Fonds. Die Bank der Anleger:innen ermittelt den DAK. Nur die Bank kennt den DAK der Fondsanteile. Sie kann ihn mit anderen Kapitalertragsteuerpflichtigen Erträgen gegenrechnen.