Ausschüttung, quartalsweise

Investmentfonds schütten ihre Erträge in der Regel einmal pro Jahr an die Anleger:innen aus. Diese Ausschüttung erfolgt spätestens vier Monate nach Ende des Fondsrechnungsjahres.

Manche Fonds bieten jedoch eine quartalsweise Ausschüttung an. In diesem Fall nimmt die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) vier Ausschüttungen pro Jahr vor und zahlt somit regelmäßig Geld an die Anleger:innen aus.

Die Höhe der einzelnen Ausschüttungen wird von der KAG festgelegt und kann von Jahr zu Jahr variieren. Die Auszahlung kann sich an den im Fonds erwirtschafteten Erträgen orientieren, sie kann aber auch ganz oder teilweise aus dem Fondsvermögen (Substanz) erfolgen.

Am Ausschüttungstag (Ex-Tag) sinkt der Rechenwert (Anteilspreis) des Fonds um den Betrag der Ausschüttung. Die Höhe oder Häufigkeit der Ausschüttung ist kein Qualitätsmerkmal und erlaubt keinen Rückschluss auf die Qualität des Fonds oder seines Managements.