Ausschüttung

Investmentfonds schütten ihre Erträge in der Regel einmal pro Jahr an die Anleger:innen aus. Diese Ausschüttung erfolgt spätestens vier Monate nach Ende des Fondsrechnungsjahres.

Die Kapitalanlagegesellschaft legt jedes Jahr neu fest, wie hoch die Ausschüttung ausfällt. Dabei hat sie einen gewissen Gestaltungsspielraum. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass die Kapitalertragsteuer (KESt) auf die im Fonds angefallenen steuerpflichtigen Erträge ausgeschüttet werden muss.

Üblicherweise orientiert sich die Ausschüttung an den im Fonds erwirtschafteten Erträgen. Es ist jedoch auch möglich, dass weniger oder mehr als diese Erträge ausgeschüttet werden. Wird mehr ausgeschüttet, als Erträge angefallen sind, erfolgt die Auszahlung aus dem Fondsvermögen (Substanz).

Man unterscheidet bei den Erträgen zwischen

  • ordentlichen Erträgen, wie Dividenden und Zinsen, und
  • außerordentlichen Erträgen, wie Gewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren.

Am Ausschüttungstag (Ex-Tag) sinkt der Wert des Fondsanteils um den Betrag der Ausschüttung. Die Höhe der Ausschüttung ist kein Qualitätsmerkmal und erlaubt keinen Rückschluss auf die Güte des Fonds oder seines Managements.