Ausschüttung

Investmentfonds bieten üblicherweise eine jährliche Ausschüttung, die spätestens vier Monate nach Ende des Fondsrechnungsjahres erfolgen muss. Diese setzt sich bei ausschüttenden Investmentfonds in der Regel aus ordentlichen und gegebenenfalls außerordentlichen Erträgen sowie der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden Kapitalertragssteuer (KESt) des Fonds zusammen. Ordentliche Erträge enthalten Dividenden und/oder Zinsen, außerordentliche Erträge enthalten Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren. Der Rechenwert eines Investmentfonds vermindert sich am Tag der Ausschüttung („Ex-Tag“) um diesen Ausschüttungsbetrag. Die Höhe der Ausschüttung wird jedes Jahr von der Kapitalanlagegesellschaft festgelegt und kann grundsätzlich auch aus der Substanz des Investmentfonds erfolgen. Die Höhe der Ausschüttung gibt keinen Aufschluss über die Qualität eines Anlagefonds oder seines Managements.