Ausschüttende Anteilscheinklasse
Ein Investmentfonds hat eine oder mehrere Anteilscheinklassen. Diese nennt man auch Tranchen. Jede Anteilscheinklasse hat eine eigene ISIN.
Eine Anteilscheinklasse mit regelmäßiger Ausschüttung wird üblicherweise mit (A) gekennzeichnet. Bei dieser Tranche erhalten Anleger:innen mindestens einmal pro Jahr eine Ausschüttung. Diese erfolgt spätestens vier Monate nach Ende des Fondsrechnungsjahres.
Die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) legt jedes Jahr neu fest, wie hoch die Ausschüttung ausfällt. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass die Kapitalertragsteuer (KESt) auf die im Fonds angefallenen steuerpflichtigen Erträge ausgeschüttet werden muss. Die KAG kann auch mehr ausschütten, als Erträge erwirtschaftet wurden. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung aus dem Fondsvermögen (Substanz).
Wichtig zu wissen: Jede Ausschüttung stammt immer aus dem Fondsvermögen. Dadurch verringern sich sowohl das Fondsvermögen als auch der Rechenwert (Anteilspreis) des Fonds entsprechend.
Eine andere Form der Anteilscheinklasse ist die thesaurierende Anteilscheinklasse, . Bei dieser Klasse werden die Erträge nicht ausbezahlt. Stattdessen werden sie automatisch wieder im Fonds angelegt.