Ausländer-KESt

Die Ausländer-KESt (KESt auf Zinsen gem. § 98 Abs 1 Z 5 lit b EStG 1988) ist die beschränkte Steuerpflicht auf inländische Zinserträge im Sinne des EU-Quellensteuergesetzes von Ausländer:innen, sofern die Zinsen dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen. Der beschränkten Steuerpflicht unterliegen

  • natürliche Personen aus Drittländern* (mit inländischen Zinserträgen im Sinne des EU-Quellensteuergesetzes),
  • natürliche Personen aus Drittländern* und der EU, die an ausländischen steuerlich transparenten Gebilden (insbesondere Personengesellschaft) beteiligt sind,
  • Botschafter:innen und Diplomat:innen aus dem Drittlandsgebiet* sowie Angestellte internationaler Organisationen (aus dem Drittlandsgebiet* und der EU).

Ab 01.01.2015 unterliegen Zinszahlungen von Wertpapieren inländischer Emittent:innen und inländischen Bankeinlagen dieser ausgeweiteten Steuerpflicht. Der Steuersatz beträgt derzeit 27,5%.

* Drittländer beziehen sich in diesem Zusammenhang auf Nicht-EU-Länder.