Ausländer-KESt

Die Ausländer-Kapitalertragsteuer ist eine Steuer auf Zinsen für Ausländer:innen. Diese Steuer gilt für Zinsen aus Österreich. Die Regelung steht im § 98 Absatz 1 Ziffer 5 Buchstabe b Einkommensteuergesetz 1988.

Die Steuerpflicht gilt für:

  • Personen aus Nicht-EU-Ländern mit Zinsen aus Österreich
  • Personen aus Nicht-EU-Ländern und der EU, die an ausländischen Personengesellschaften beteiligt sind
  • Botschafter:innen und Diplomat:innen aus Nicht-EU-Ländern
  • Angestellte internationaler Organisationen aus Nicht-EU-Ländern und der Europäischen Union

Seit dem 1. Januar 2015 gilt diese Steuer auch für Zinsen von Wertpapieren und Bankeinlagen aus Österreich. Der Steuersatz beträgt 27,5 Prozent.