Ausgabeaufschlag (AGA)
Die Kapitalanlagegesellschaft darf einen Aufschlag auf den Rechenwert berechnen. Damit decken sie die Kosten für die Ausgabe von Anteilscheinen. Der Ausgabeaufschlag fällt einmalig an, wenn Sie Anteile an einem Fonds kaufen. Die maximale Höhe des Ausgabeaufschlags steht in den Fondsbestimmungen.