AIF-Publikumsfonds

AIF ist die Abkürzung für Alternative Investment Fonds. Im Unterschied zu OGAW Publikumsfonds unterliegen AIF Publikumsfonds neben den Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes 2011 („InvFG 2011“) auch jenen des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes („AIFMG“). Für AIF Publikumsfonds gelten im Unterschied zu OGAW Publikumsfonds u.a. erweiterte Anlagegrenzen bzw. Emittentengrenzen.

In den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ (kann mit dem Prospekt von OGAW Publikumsfonds verglichen werden), den Fondsbestimmungen sowie in den „Wesentlichen Anlegerinformationen“ (KID) des jeweiligen AIF Publikumsfonds finden sich alle für den Anleger relevanten Informationen. Diese finden sich auf der Homepage www.erste-am.com.

Ein Vertrieb von AIF Publikumsfonds im europäischen Ausland ist unter Beachtung der entsprechenden, im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich. Die Zulassung zum Vertrieb von AIF Publikumsfonds ist im Vergleich mit OGAW Publikumsfonds mit höheren Auflagen seitens der ansässigen Aufsichten und somit auch mit hohen Kosten verbunden.