Unsere Fonds
Nachhaltige Lösungen
Impact/Artikel 9 OffenlegungsVO
Es handelt sich um sehr spezifische Anlagestrategien mit unterschiedlichem ökologischen oder sozialen Fokus. Sozialer und/oder ökologischer Fortschritt soll gezielt vorangetrieben werden. Impact wird sichtbar gemacht und laufend darüber berichtet. Diese Investmentfonds entsprechen Artikel 9 der OffenlegungsVO.
Responsible/Artikel 8 OffenlegungsVO
Ökologische-, soziale und Governance-Daten münden im proprietären ESG-Rating. Der Best-In-Class Ansatz gewährleistet, dass in jeder Industrie die nachhaltigsten Unternehmen ausgewählt werden. Strenge Ausschlusskriterien aus allen Blickwinkeln der Nachhaltigkeit. Die angeführten Fonds entsprechen Artikel 8 der OffenlegungsVO.
Integration/Artikel 8 OffenlegungsVO
Integration bedeutet ESG-Kriterien in den Investmentprozess einzubeziehen, weil sie finanziell positive Auswirkungen haben können. So werden z.B. Unternehmen mit hohem ESG-Risiko ausgeschlossen. Analysten identifizieren Investments, deren ESG-Charakteristika sich in ökonomischen Vorteilen widerspiegeln sollten und empfehlen diese. Die angeführten Fonds entsprechen Artikel 8 der OffenlegungsVO.
Nachhaltigkeit: Einstufung gemäß EU Offenlegungsverordnung
Gemäß der EU Offenlegungsverordnung werden Investmentfonds durch die Fondsgesellschaft hinsichtlich ihres Nachhaltigkeitsansatzes in drei Kategorien eingestuft: Artikel 9 (nachhaltig), Artikel 8 (nachhaltig) und Artikel 6 (nicht nachhaltig).
Investmentfonds, die als Artikel 9 eingestuft sind, müssen ein nachhaltiges Investitionsziel anstreben, solche die als Artikel 8 eingestuft sind Nachhaltigkeitsfaktoren aktiv fördern oder zumindest berücksichtigen.
Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten
Die EU-Taxonomie dient dazu, nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten messbar und vergleichbar zu machen.
Dabei werden aktuell ökologische Nachhaltigkeitsaspekte wie zB Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt - weiterer Kriterien sind bereits angekündigt.
Investmentfonds, die ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten berücksichtigen, wählen ihre Investitionen auch danach aus, ob sie mit ihren Tätigkeiten die durch die Taxonomie geforderten Kriterien erfüllt und dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von Principal Adverse Impacts (PAIs)
Bei den PAIs (dt. „wesentliche negative Auswirkungen“) handelt es sich um die wichtigsten Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die eine negative Auswirkung auf die Nachhaltigkeit haben wie zB CO2-Emissionen, gefährliche Abfälle, Menschenrechtsverletzungen und Korruption.
Investmentfonds, die diese Faktoren berücksichtigen, wählen ihre Investitionen so aus, dass eine Reduktion der wichtigsten negativen Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ermöglicht wird.
Fondskategorie
Aktienfonds
Bei einem Aktienfonds wird das Fondsvermögen überwiegend in Aktien veranlagt. So vielfältig wie die Aktienmärkte selbst sind auch Aktienfonds: Die Anlagemöglichkeiten reichen von weltweit investierten Aktienfonds bis zu Fonds, die in Aktien von Unternehmen bestimmter Länder oder Branchen investieren.
Anleihenfonds
Anleihenfonds sind Fonds, die überwiegend in Anleihen (= Schuldverschreibungen) veranlagen. Anleihen bieten üblicherweise eine regelmäßige Zinszahlung und eine Rückzahlung des investierten Betrages am Ende der Laufzeit, wobei Anleihen in einem Fonds meist nicht bis zu deren Endfälligkeit gehalten werden.
Anleihenfonds mit kurzer Restlaufzeit
Diese Fonds investieren in Anleihen oder Geldmarktinstrumente mit kurzer Zinsbindung.
Gemischte Fonds
Fonds, die in verschiedene Anlageklassen veranlagen (z. B. sowohl in Aktien als auch in Anleihen), kombinieren Wachstumschancen von Aktien mit risikoärmeren verzinslichen Wertpapieren. Die sogenannten „gemischten Fonds“ oder „Mischfonds“ geben den Fondsmanagern zumeist einen größeren Anlagespielraum: Bei stagnierenden oder fallenden Aktienkursen können sie z. B. stärker auf verzinsliche Wertpapiere setzen und bei positiver Tendenz am Aktienmarkt den Aktienanteil erhöhen.
Anlageregion
Hier kann der Schwerpunkt des Investmentfonds auf eine bestimmte Region oder Land eingegrenzt werden, z. B. auf Industrienationen ( „Developed Markets“) oder auf Schwellenländer („Emerging Markets“).
Anleihenfonds Schwerpunkt
Hier kann der Schwerpunkt des Investmentfonds auf ein spezielles Anleihensegment – z. B. Staatsanleihen – gelegt werden.
Risiko / Behaltedauer
Das angegebene Risiko und die empfohlene Behaltedauer leiten sich bei unseren Investmentfonds direkt vom sogenannten synthetischen Risiko- und Ertragsindikator (SRRI) ab. Bei einem SRRI von 1 oder 2 beträgt die empfohlene Behaltedauer mindestens 2 Jahre, das Risiko wird als gering eingestuft. Bei einem Wert von 3 bis 6 wird eine Behaltedauer von mindestens 6 Jahren empfohlen (mittleres Risiko). Darüber hinaus werden die Fonds mit hohem Risiko eingestuft und die empfohlene Mindestbehaltedauer beträgt 8 Jahre. Die Einstufung des Fonds erfolgt ausschließlich unter Berücksichtigung des SRRI. Sie stellt keinen verlässlichen Hinweis auf die künftige Entwicklung dar und kann sich im Laufe der Zeit ändern. Auch eine Einstufung in Kategorie 1 bedeutet nicht, dass es sich um eine risikofreie Anlage handelt.
Fremdwährungsrisiko
- Ja
Die Kursentwicklung des Investmentfonds kann wesentlich durch Fremdwährungsrisiken beeinflusst werden.
- Nein
Es werden keine wesentlichen Fremdwährungsrisiken eingegangen bzw. werden mit Wertpapieren verbundene Fremdwährungsrisiken abgesichert.
- Untergeordnet
Fremdwährungsrisiken können in untergeordnetem Ausmaß gezielt eingegangen werden, um Chancen zu nutzen. Die Kursentwicklung der Investmentfonds kann teilweise von Fremdwährungsrisiken beeinflusst werden.
Pensionskassengesetz
Die Suche wird hier auf jene Fonds begrenzt, die gemäß den Fondsbestimmungen explizit die besonderen Anforderungen des österreichischen Pensionskassengesetzes berücksichtigen.
Wichtige rechtliche Hinweise
Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.
Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.
Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie die Wesentliche Anlegerinformation/KID sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten AnlegerIn kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen die Wesentliche Anlegerinformation/KID erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.
Umfassende Informationen zu den, mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des Anlegers, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert seiner Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in seine Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.
Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere AnlegerInnen und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer AnlegerInnen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapieren neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen.
Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
Der öffentliche Vertrieb von Anteilen der genannten Fonds in Deutschland wurde gemäß Deutsches Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn, angezeigt. Zahl- und Informationsstelle in Deutschland ist HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21 - 23, D - 40212 Düsseldorf. Bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle können Rücknahmeanträge für Anteile am/an den Fonds eingereicht und die Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen sowie sonstige Zahlungen durch die deutsche Zahlstelle an die AnteilinhaberInnen auf deren Wunsch in bar in der Landeswährung ausgezahlt werden. Alle erforderlichen Informationen für die AnlegerInnen vor und auch nach Vertragsabschluss - die Fondsbestimmungen, der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ bzw. die Wesentliche Anlegerinformation/KID, die Jahres- und Halbjahresberichte - sind ebenfalls bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle kostenlos erhältlich. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden in Deutschland in elektronischer Form auf der Internetseite unter www.erste-am.com (sowie zusätzlich unter www.fundinfo.com) veröffentlicht. Etwaige sonstige Informationen an die AnteilinhaberInnen werden im „Bundesanzeiger“, Köln, veröffentlicht.