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Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten
Die EU-Taxonomie dient dazu, nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten messbar und vergleichbar zu machen.
Dabei werden aktuell ökologische Nachhaltigkeitsaspekte wie zB Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt - weiterer Kriterien sind bereits angekündigt.
Investmentfonds, die ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten berücksichtigen, wählen ihre Investitionen auch danach aus, ob sie mit ihren Tätigkeiten die durch die Taxonomie geforderten Kriterien erfüllt und dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz leisten.